In immer mehr Häusern wird versucht, sich zusätzlichen Wohnraum zu
schaffen. Es werden Kellerräume und Dachböden ohne Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde zu Aufenthaltsräumen in
Eigenleistung ausgebaut.
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Nicht selten werden Bauteile benutzt, die für diese Zwecke ungeeignet sind, weil sie
den Brandschutzvorschriften nicht entsprechen. Es werden Elektroanlagen
installiert, ohne VDE Vorschriften einzuhalten. So werden z.B. Trafos für
Halogenstrahler in Decken eingebaut, ohne die vorgeschriebenen Einbautiefen
zu berücksichtigen. Der Trafo kann seine Wärme nicht mehr abgeben und es
kommt zum Wärmestau, der bis hin zum Ausbruch eines Brandes in der
Deckenkonstruktion führen kann. Es werden Kabel verlegt, die nicht groß genug
dimensioniert sind. Auch hier kommt es zur Erwärmung der Kabelleitungen bis
hin zu Beschädigungen dieser, was dazu führt, dass die unter Strom stehenden
Kabel nicht mehr isoliert sind und es so zu Gefahren für die Gesundheit, oder
sogar zum Brandausbruch kommen kann.
Es werden Sicherheitsabstände zu
Wärmequellen nicht eingehalten. So stehen Deckenfluter zu nah an
Dachschrägen oder Deckenstrahler sind falsch angebracht, so dass die
Wärmestrahlung nicht richtig abgeführt werden kann. Es werden leicht
entflammbare Artikel wie z.B. Eierkartons als Decken- oder Wand-
verkleidungen eingebaut. Genau solche Eierkartons an der Decke waren eine große Gefahrenquelle bei einem Wohnungsbrand an der Jahnstrasse vom 29.10.2002 (Siehe Fotos unten, Einsatzbericht
). So werden auch Zeitungen als Lampenschirme zweckentfremdet oder
leicht entflammbare Stoffe benutzt, um Lichtquellen abzudunkeln.
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Diese Liste
der Beispiele kann noch um etliches verlängert werden.
In Gebäuden bis zu einer Fußbodenhöhe von 22m des höchsten Aufenthaltsraumes gibt es in der Regel 2 Rettungswege. Der erste Rettungsweg ist das
Treppenhaus des Gebäudes, der zweite Rettungsweg wird durch die Leitern der
Feuerwehr sichergestellt. Für die Leiter wird eine Aufstellfläche benötigt, und
um anleitern zu können muss mindestens ein Fenster der Größe 0,90 m x 1,20 m
vorhanden sein. Auf Dachböden oder in Kellern sind diese Fenstergrößen oft
nicht vorhanden, so dass bei Ausbruch eines Brandes mit Verrauchung des
Treppenhauses keine Flucht und Rettungsmöglichkeit mehr besteht. Auch hat
der Rauch und die Wärme keine Möglichkeit nach draußen zu entweichen, so
dass es sehr schnell zu hohen Temperaturen und Konzentrationen von Gasen
(z.B. Kohlenmonoxid) kommt, bei denen kein Leben mehr möglich ist. Auch
sind Rauchmelder zur Brandfrüherkennung in Privathaushalten noch nicht
überall vorhanden.
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