Freiwillige Feuerwehr Heiden
Sicherheit
Feuerwerk soll Freude bereiten. Die Gefahren bei falscher Handhabung werden aber vielfach unterschätzt.
 

 

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Brand oder Unfall kommen, rufen Sie sofort den Notruf unter der Nummer 112. Kümmern Sie sich um Verletzte und leisten Sie Erste Hilfe. Im Falle eines Brandes informieren Sie betroffene Personen und bringen Sie sich in Sicherheit.

   
 

Allgemeine Tipps zur Vorbereitung für ein sicheres Silvester

 
  • Schließen Sie Fenster und Dachluken. Wenn möglich, stellen Sie Ihr Auto in einer Garage ab.
  • Alle Fenster schließen.
  • Brennbare Gegenstände vom Haus entfernen; auch an abgestellte Gartenmöbel auf der Terrasse oder Balkon denken; Mülltonnen schließen.
  • An die Haustiere denken; schreckhafte Tiere nicht allein lassen; für „Schalldämpfung“ sorgen (Türen und Jalousien schließen).
  • Auf Kerzen und offenes Feuer im Haus achten, wenn das Haus verlassen wird.
  • Für Löschmöglichkeiten sorgen (Feuerlöscher, Eimer mit Wasser bereitstellen).
  • Auf die richtige Kleidung achten; nicht jede Bekleidung hält einem Funkenregen stand.
  • Nur im nüchternen Zustand die Feuerwerkskörper zünden.
  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen frühzeitig, am besten noch bei Tageslicht.
   
 

Was sollte man beim Einkauf beachten?

Erwerben Sie Feuerwerkskörper ausschließlich bei offiziellen Verkaufsstellen. Geprüftes Feuerwerk ist mit einem CE-Kennzeichen und einer Registrierungsnummer gekennzeichnet. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat die Nummer 0589. Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk über die Handhabung und die Größe der Effekte der einzelnen Feuerwerkskörper beraten. In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerk generell nur an den letzten drei Werktagen des Jahres - und nur an Erwachsene - erlaubt. Sonderregelungen gelten etwa für Gewerbetreibende.

Achtung! Zünden dürfen Sie das Feuerwerk nur am 31.12. und 01.01.

 
Nutzung - Gebrauchsanweisung lesen, Sicherheitshinweise beachten
 

Lesen Sie die Gebrauchs- oder auch Aufstellanleitung im Hinblick auf einzuhaltende Sicherheitsabstände und Hinweise vorher in Ruhe durch – am besten nicht erst im Dunkeln beim Aufstellen des Feuerwerks. So können Sie benötigtes Equipment für ein sicheres Abbrennen frühzeitig bereitlegen.

Vermeiden Sie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Menschenansammlungen. Wir halten Sicherheitsabstände von mindestens 30 Meter für absolut notwendig.

 
Zusätzliche Hinweise
 

Raketen

Kleine Raketen können aus gut verankerten Flaschen gestartet werden, größere nur aus Abschussstäben- oder Rohren. Stecken Sie den Raketenstab (Leitstab) niemals in die Erde und zünden die Rakete.

 

Knallkörper

Legen Sie Knallkörper vor dem Anzünden auf den Boden und werfen Sie sie nicht aus der Hand. Bei einem Knallkörper, der versehentlich in der Hand zündet, kann es schnell zu Verletzungen wie Verbrennungen kommen

 

Funkenwurf

Schützen Sie Ihr Feuerwerk auf dem Abbrennplatz bzw. Festplatz vor Funkenwurf durch örtliches Trennen der einzelnen Feuerwerkskörper, durch Abdecken usw.

 

Rauchen und offenes Feuer

Vermeiden Sie jegliches Rauchen und offenes Feuer in der Nähe von Feuerwerk bzw. dem Abbrennplatz. Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen und trockenen Ort. Sorgen Sie dafür, dass Kinder keinen Zugriff auf das Feuerwerk haben.

 

Kinder

Halten Sie Feuerwerk von kleinen Kindern fern. Achten Sie darauf, dass auch für Jugendfeuerwerk das empfohlene Alter 12 Jahre beträgt.

 

Blindgänger

Sollten Feuerwerkskörper nicht abbrennen, nähern Sie sich frühestens nach 5 Minuten. Unternehmen sie keine Nachzündversuche!      

 

Basteln

Basteln Sie keine Eigenkreationen. Das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern zu einem ,,Superding" kann zu gefährlichen Situationen führen. Die Verwendung von Illegalen Feuerwerkskörpern ist gefährlich und strafbar. Gleiches gilt für das Öffnen oder Verändern von Feuerwerk.

 

Trockenheit

Brennen Sie bei großer Trockenheit kein Feuerwerk in der Nähe von Wäldern oder Getreidefeldern ab. Befolgen Sie unbedingt die in der Genehmigung Ihrer Ordnungsbehörde aufgeführten Weisungen bezüglich Sicherheitsabstände und Feuerschutz (z. B. vorgeschriebene Feuerlöscher 6 KG).

 

Quellen:

www.bam.de

www.feuerwehrverband.de

www.fwvbw.de

 

 

 
www.feuerwehr-heiden.de