Tödliche Gefahr durch zusätzlich geschaffenen Wohnraum

In immer mehr Häusern wird versucht, sich zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Es werden Kellerräume und Dachböden ohne Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde zu Aufenthaltsräumen in Eigenleistung ausgebaut.



Nicht selten werden Bauteile benutzt, die für diese Zwecke ungeeignet sind, weil sie den Brandschutzvorschriften nicht entsprechen. Es werden Elektroanlagen installiert, ohne VDE Vorschriften einzuhalten. So werden z.B. Trafos für Halogenstrahler in Decken eingebaut, ohne die vorgeschriebenen Einbautiefen zu berücksichtigen. Der Trafo kann seine Wärme nicht mehr abgeben und es kommt zum Wärmestau, der bis hin zum Ausbruch eines Brandes in der Deckenkonstruktion führen kann. Es werden Kabel verlegt, die nicht groß genug dimensioniert sind. Auch hier kommt es zur Erwärmung der Kabelleitungen bis hin zu Beschädigungen dieser, was dazu führt, dass die unter Strom stehenden Kabel nicht mehr isoliert sind und es so zu Gefahren für die Gesundheit, oder sogar zum Brandausbruch kommen kann. Es werden Sicherheitsabstände zu Wärmequellen nicht eingehalten. So stehen Deckenfluter zu nah an Dachschrägen oder Deckenstrahler sind falsch angebracht, so dass die Wärmestrahlung nicht richtig abgeführt werden kann. Es werden leicht entflammbare Artikel wie z.B. Eierkartons als Decken- oder Wand- verkleidungen eingebaut. Genau solche Eierkartons an der Decke waren eine große Gefahrenquelle bei einem Wohnungsbrand an der Jahnstrasse vom 29.10.2002 (Siehe Fotos unten, Einsatzbericht ). So werden auch Zeitungen als Lampenschirme zweckentfremdet oder leicht entflammbare Stoffe benutzt, um Lichtquellen abzudunkeln.



Diese Liste der Beispiele kann noch um etliches verlängert werden. In Gebäuden bis zu einer Fußbodenhöhe von 22m des höchsten Aufenthaltsraumes gibt es in der Regel 2 Rettungswege. Der erste Rettungsweg ist das Treppenhaus des Gebäudes, der zweite Rettungsweg wird durch die Leitern der Feuerwehr sichergestellt. Für die Leiter wird eine Aufstellfläche benötigt, und um anleitern zu können muss mindestens ein Fenster der Größe 0,90 m x 1,20 m vorhanden sein. Auf Dachböden oder in Kellern sind diese Fenstergrößen oft nicht vorhanden, so dass bei Ausbruch eines Brandes mit Verrauchung des Treppenhauses keine Flucht und Rettungsmöglichkeit mehr besteht. Auch hat der Rauch und die Wärme keine Möglichkeit nach draußen zu entweichen, so dass es sehr schnell zu hohen Temperaturen und Konzentrationen von Gasen (z.B. Kohlenmonoxid) kommt, bei denen kein Leben mehr möglich ist. Auch sind Rauchmelder zur Brandfrüherkennung in Privathaushalten noch nicht überall vorhanden.