Ein Brand in Ihrem Haus / Wohnung ist natürlich schon Unglück genug. Doch mit dem Löschen des Brandes durch die Feuerwehr ist es leider nicht getan. Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte oder verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt, die rußverschmutzt sind. |
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Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen. Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden. | |
Gefährdungseinschätzung | |
Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf deren Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkohlte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Abführung der Rauchgase. |
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Erstmaßnahmen |
Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf deren Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkohlte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Abführung der Rauchgase. |
Reinigung und Sanierung |
Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z.B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengesteckes oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, daß Brandverschmutzungen nicht in unbetroffene, saubere Bereiche verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird.
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Handschuhe und Einmal- Anzüge verbleiben im Schadenbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zuläßt. Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen. Nach Verlassen des Schadenbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen. |
Entsorgung | ||
Schon bei den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, daß diese durch die entsorgungspflichtige Körperschaft oder Dritte leichter verwertet beziehungsweise entsorgt werden können.
Verwertbare Bestandteile sind z. B.:
Nicht verwertbare Bestandteile sind z.B.:
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Ansprechpartner | ||
Erster Ansprechpartner für die Sanierung einer Brandwohnung ist immer der Hausratsversicherer. Um jeglichen Ärger mit der Versicherung zu vermeiden sollten alle weiteren Schritte mit dem Vertreter abgestimmt werden. | ||